Seit April gibt eine neue EU-Richtlinie die so genannten „Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen“ frei.
Zahlreiche Hersteller nutzen die Neuregelung gerne und hemmungslos, um unauffällig ihre Preise zu erhöhen.
Sie ändern die Verpackung geringfügig und reduzieren die Inhalte dabei erheblich.
Für den Verbraucher sind diese Mogeleien kaum erkennbar.

Ein Bremer Online-Portal listet die Mogelpackungen auf.
Jeder kann mitmachen und die Liste vervollständigen!

www.verdecktepreiserhoehungen.de

 

Im Wirtschaftsmagazin der Bundesregierung liest sich das übrigens so:

 

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Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft: Ein Erfolg

Entbürokratisierung  

 Bisher schrieb die EU vor, in welchen Verpackungsgrößen Fischstäbchen, Zahnpasta, Anstrichfarbe und vieles mehr zu verkaufen sind. Dies hat nun für die meisten Produkte ein Ende. Mit der neuen Fertigverpackungsrichtlinie bestimmen Hersteller selbst, welche Verpackungsgrößen sie auf den Markt bringen. Das stärkt die Verbrauchermacht. Denn letztlich entscheiden die Kundinnen und Kunden, wie viel sie von was benötigen. Vorteil für Unternehmen und damit auch für Kundinnen und Kunden: Hersteller können ungehindert auf Kundenwünsche eingehen.111aua1

 

BRUCHRECHNUNG

Juli 14, 2009

Achtung! Dies ist keine Satire! Alles das wahre Leben!

Osteoporose ist eine inzwischen weit verbreitete Krankheit. Die Knochen werden porös und brechen schon bei der geringsten Belastung. Besonders Wirbel brechen ein und Vorsicht beim Lachen, da kracht schon mal gern eine Rippe.

Mit einem Beschluss des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus dem Jahr 1999 werden Untersuchungen der Knochendichte, die Aufschluss über eine Osteoporose geben können, in der Regel nur nach einer so genannten „Vorfraktur“ bezahlt.

Aufgrund ungewöhnlich starker Schmerzen wurde mir nach einer Computertomographie vom Arzt dringend angeraten eine solche Untersuchung machen zu lassen, da Anzeichen für eine Osteoporose, die sehr schmerzhaft verlaufen kann, bestehen. Nicht nur die Bilder, sondern auch meine Vorerkrankungen wiesen auf eine große Wahrscheinlichkeit hin.
Der Arzt bereitete mich schon darauf vor, dass ich die Untersuchung selbst bezahlen müsse, da sie keine Kassenleistung sei.

Anhand der Knochendichte kann man den Grad der Veränderungen am Knochen erkennen und gegebenenfalls eine Therapie einleiten, bzw. den Verlauf unter der Gabe von Medikamenten beurteilen. Es gibt offenbar unterschiedliche Einschätzungen zur Notwendigkeit einer solchen Untersuchung.

Einerseits wird sie als überflüssig erklärt (vor dem Bruch) – andererseits scheint sie aber doch sinnvoll zu sein und wird übernommen (nach dem Bruch) ….

Hier ein Bericht von Radio Bremens „Buten un Binnen“ zum Thema:

Hier, etwas ausführlicher, die Vorgeschichte…

Mein Vertretungsarzt empfahl mir, die Untersuchung auf eigene Kosten zu machen, ein Gutachten erstellen zu lassen und dies der Krankenkasse vorzulegen, um dann eine Kostenübernahme zu bekommen und eine Therapie einleiten zu können.

Ich informierte mich daraufhin auf der Homepage meiner Krankenkasse über Osteoporose und erfuhr dort, dass man die entscheidende auch quantitative Aussage über diese Erkrankung nur durch eine Knochendichtemessung bestimmen könne und, dass es in zwischen hochwirksame Therapien gibt, die natürlich nicht billig sind und auch von Nebenwirkungen begleitet sein können.
Meine Krankenkasse wirbt mit einem Vertrag, den sie mit der Arzneimittelfirma Novartis Pharma geschlossen hat. Das hier empfohlene Medikament Alclasta enthält nach meinen Informationen 5mg Zoledronsäure.
Es gibt seit Jahren von der gleichen Firma das bewährte Mittel Zometa. Es enthält 4mg Zoledronsäure.
So neu ist das alles also nicht – nur der Name und die Dosierung sind neu.

Ebenfalls könne man durch hochdosiertes Calcium und D3 die Knochen stärken.

Meine Krankenkasse wirbt mit dem Slogan:
 Ätsch! Unsere Krankenkasse ist schon wieder die Beste!
Und zählt als vierten von zehn guten Gründen zu ihr zu gehen auf:

Offene Ohren für mein Problem,
kompetente Beratung, die mir weiterhilft

Kann eine Krankenkasse mit sieben Millionen Versicherten mein ureigenes Problem lösen?
Klar, kann sie! Denn bei der Barmer kümmern sich Spezialisten um ihre Anliegen. Egal, ob es um ein kniffliges krankenversicherungsrechtliches oder medizinisches Problem geht…

Das macht Mut und ich rief dort meine Sachbearbeiterin an!

1.Auskunft:
– Knochendichtemessung nur nachdem vorher ein Knochen gebrochen ist.
– Vorerkrankungen die den Verdacht bestärken: unerheblich.
– Calcium und D3 können nicht übernommen werden, da es sich um ein Nahrungsergänzungsmittel handle.
-Empfehlung: Ich solle doch mal schnell zum Sozialamt gehen und um einen Zuschuss bitten.

Das konnte ich irgendwie nicht glauben. Nachdem ich weitere Erkundigungen eingezogen hatte, fragte ich nochmals dort an, um zu erfahren, ob nicht wenigstens doch Calcium und D3 verschreibungsfähig seinen.

2.Auskunft:
– Was ist Calcium? (KEIN SCHERZ!!!!)

Leicht fassungslos las ich nochmals auf der Homepage nach und fand eine kostenpflichtige Hotline, die ich sofort anrief. Nach langer Warteschleife der ersehnte Kontakt, der mir Auskunft nur nach vorheriger Angabe meiner Kundendaten versprach.

3.Auskunft
– Auf meine Frage, ob ich wirklich auf einen ersten Knochenbruch warten müsse, bis mir die Knochendichteuntersuchung gewährt würde, sagte der Berater, dies sei aber ein bisschen zynisch von mir ausgedrückt. So sei das nicht gemeint.
– Ein von mir bezahltes Gutachten würde für die Kasse irrelevant sein, denn wo kämen wir denn hin, wenn die Kasse entscheidet was ein Patient bekommt, das könne ja nur ein Arzt und der sei verpflichtet mir alle Behandlungen zu vermitteln, die ich brauche.
Die würden dann auch von der Kasse bezahlt.
– Auf meine Frage, warum denn mein Arzt mich dann nicht einfach überweise, sondern mir nahe lege, in Eigenleistung die Untersuchung zu machen, meinte der Berater, dann habe ich wohl einen sehr ängstlichen Arzt.
– Ich fragte, ob mein Arzt denn einen Grund habe ängstlich zu sein, worauf der Berater meinte, wenn mein Arzt mir bestimmte Untersuchungen oder Therapien verordne, müsse er natürlich damit leben, dass er überprüft  oder in Regress genommen würde.

– Auf meinen Hinweis, dass die Praxis meines Arztes viele sehr alte und chronisch kranke Patienten habe, und es ihm untersagt ist neue, junge Patienten aufzunehmen, die weniger krank sind, läge er natürlich oft über dem von den Krankenkassen erlaubten Budget und es sei mir bekannt, das diese Praxis wegen einer Prüfung nächtelang damit beschäftigt war, jeden einzelnen Fall zu belegen, war der Kommentar meines Gesprächspartners: da hat er eben Pech gehabt….
– Mir wurde dann noch mitgeteilt, dass ich sowohl eine Überweisung für die Untersuchung bekommen könne, als auch Calcium und D3 bei Osteoporose in einer bestimmten Dosierung verschreibungsfähig sei.
– Auf meine Frage, ob die Kasse dies alles auch vor einem Fernsehteam so mitteilen würde, bat mich der Berater, der Kasse einen Vorlauf von einer bis zwei Wochen zu geben, um sich auf die Fragestellung vorzubereiten…

Erkenntnis:
1. Hier „wurde ich kompetent nicht geholfen“…

2.Mit zehn Jahre alten Wirtschaftlichkeitsprüfungen die auf Bruchrechnung basieren kann man Leute zum Brechen bringen…

3.Wo ist eigentlich Frau Schmidt?

Sie hat doch Psychologie und  auf Lehramt zur Rehabilitation lernbehinderter und erziehungsschwieriger Schülerinnen und Schüler studiert …da kann frau doch mal von dem reichen Schatz der Bildung schöpfen und den einbringen…oder hab ich da was falsch verstanden…und die bricht sich gar nichts ab…

 Nachtrag

uuuups

 

 

 

 

Peking 2008-Free Tibet

August 6, 2008

 

Bild:SFT

Mehr über diese Aktion findet sich HIER und HIER!

Sports For Peace

(via NirakAtak)

 

Watching Schäuble!

Juni 23, 2008

Wie man heute in der Zeitung lesen kann, ist Trunkenheit am Steuer nicht nur für Autofahrer strafbar. Auch Rollstuhlfahrer sollten sich davor hüten, betrunken unterwegs zu sein!
Anlass für die Berichterstattung zu diesem Thema, ist eine Meldung der australischen Polizei, die am Freitag in einer Autobahnausfahrt einen eingeschlafenen, betrunkenen Rollstuhlfahrer dingfest machen konnte…

YoutOverwatch Earth spielte uns die eigentlich unter Verschluss zu haltenden Bilder zu…

 

Das kommt davon!

 Nachsatz

«Ich werde nicht hinter den Baum gehen, weil es da bequemer ist, ich werde stehen…

 

 

…auch wenn das nicht immer vergnügungssteuerpflichtig ist.»

 

 

Screenshot Netzeitung 17. Juni 2008, Politik- Ausland

Screenshot Netzeitung 17. Juni 2008, Aktuelles

 „Die Netzeitung ist die erste Zeitung exklusiv fürs Internet. Ständig aktualisierte Nachrichten aus Politik, Wirtschaft, Sport, Arbeit, Entertainment, …“

(Selbstportrait, Google)

 

Lesenswert!

Februar 20, 2008

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Zum Beispiel „Online-Durchsuchung“

Am 10. Oktober 2007 verhandelte der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerden gegen die „Online-Durchsuchung“ im Verfassungsschutzgesetz NRW.

Am 27. Februar 2008 wird das Urteil dazu verkündet.

Aber wer entscheidet da eigentlich?

Zur Ernennung der Richter am Bundesverfassungsgericht gibt das Grundgesetz einen Hinweis:

 Artikel 94(1)“Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichtes werden je zur Hälfte vom Bundestage und vom Bundesrate gewählt.“

Mehr über die Ernennung der Richter am Bundesverfassungsgericht!

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